Langbeschreibung
Mittels eines »letzten Willens« seinen Nachlass richtig zu vererben ist gar nicht so einfach. Jeder Erbfall liegt anders. Immer müssen die persönlichen Umstände berücksichtigt werden. Insbesondere wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes keinen Ehepartner hat. Oblediggeschiedenoderverwitwet Sie müssen ein Testament verfassen, wenn die vom Gesetz vorgesehene Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht.