Langbeschreibung
Eine hohe Anzahl von Flüchtlingen aus der Ukraine kommt derzeit nach Deutschland. Viele dieser Hilfe suchenden Menschen sind hochmotiviert zu arbeiten, teils auch schulisch und beruflich sehr gut qualifiziert. Für Unternehmen kann es daher interessant sein, diese zu beschäftigen.
Bei der Einstellung von Flüchtlingen gilt es allerdings vielfältige rechtliche Aspekte zu beachten, denn eine Erwerbstätigkeit ist für sog. Drittstaat-Ausländer (also Ausländer, die nicht Bürger der Europäischen Union sind) nicht ohne weiteres zulässig.
Im Fachbuch werden allgemein die für die Beschäftigung von Flüchtlingen und Asylbewerbern aus Drittstaaten die verschiedenen Aufenthaltstitel und notwendigen Zustimmungsvoraussetzungen dargestellt. Darüber hinaus werden die Unterschiede erläutert, je nachdem, ob der Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung hat, Geduldeter oder anerkannter Flüchtling ist. Erstmals wurde die EU-Massenzustrom-Richtlinie für Flüchtlinge aus der Ukraine in Kraft gesetzt. Hieraus ergeben sich Besonderheiten beim Aufenthaltsrecht und auch beim Zugang zum Arbeitsmarkt.
Abgerundet wird das Fachbuch mit Besonderheiten in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Lohnsteuer sowie den relevanten Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen.
Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Allgemeine Grundsätze
1.2 Anzuwendendes Recht
1.2.1 Gesetzesentwicklung
1.2.2 Maßgebliche Bestimmungen
1.3 Regelungssystematik
1.3.1 Unionsbürger
1.3.2 Unionsbürgern gleichgestellte Staatsangehörige
1.3.3 Sonderfälle
1.3.4 Ausländer aus Drittstaaten
2 Beschäftigung von Ausländern aus Drittstaaten
2.1 Allgemeine Grundsätze
2.2 Aufenthaltstitel
2.3 Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschäftigung von Ausländern
2.3.1 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung
2.3.2 Zugang zum Arbeitsmarkt
2.3.2.1 Fachkräfte mit Berufsausbildung
2.3.2.2 Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
2.3.2.3 Ausländer mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen
2.3.2.4 Fehlende Qualifikation als Fachkraft
2.3.2.5 Arbeitsplatzsuche
2.3.2.6 Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
2.3.3 Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
2.3.3.1 Antragsteller
2.3.3.2 Aufenthaltszwecke der Einreisewilligen
2.3.3.3 Vereinbarung
2.3.3.4 Aufgaben der Ausländerbehörde
2.3.3.5 Familiennachzug
2.3.3.6 Sonstige qualifizierte Beschäftigung
3 Aufenthalt und Beschäftigung von geflüchteten Menschen
3.1 Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen
3.1.1 Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung oder BüMA
3.1.2 Geduldete (Aussetzung einer Abschiebung)
3.1.3 Anerkannte Flüchtlinge
3.1.4 Geflüchtete aus der Ukraine
3.1.4.1 Kurzaufenthalt
3.1.4.2 EU-Beschluss zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
3.2 Zulässigkeit der Beschäftigung geflüchteter Menschen
3.2.1 Anerkannte Flüchtlinge
3.2.2 Abschiebungsverbot (sonstiger humanitärer Aufenthalt)
3.2.3 Aufenthaltsgestattung, BüMA und Geduldete
3.2.4 Beschäftigungsverbot
3.2.5 Beschäftigung Geflüchteter aus der Ukraine
3.2.5.1 Kurzaufenthalt
3.2.5.2 Aufenthaltserlaubnis nach
¿24 AufenthG
3.3 Ausbildung geflüchteter Menschen
3.4 Integrationskurse und Deutschsprachenförderung
4 Rechtliche Besonderheiten bei der Beschäftigung geflüchteter Menschen
4.1 Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände
4.2 Arbeitsrechtliche Besonderheiten
4.2.1 Kündigung bei fehlender Arbeitserlaubnis
4.2.2 Befristung für die Dauer der Arbeitserlaubnis
4.2.3 Form und Sprache des Arbeitsvertrages
4.2.4 Mindestlohn
4.3 Sozialversicherung
4.4 Lohnsteuer