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Hilfe zur Erziehung - Vollzeitpflege (§§ 27, 33 SGB VIII)

Langbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,5, Fachhochschule Mannheim, Hochschule für Sozialwesen (-), Veranstaltung: Jugendhilferecht II, Sprache: Deutsch, Abstract: Ich möchte mich in dieser Hausarbeit mit dem Thema "Hilfe zur Erziehung - Vollzeitpflege"beschäftigen (

27 bzw. 33 KJHG).
Systematisch werde ich so vorgehen, daß ich zuerst einen Überblick über das Verhältnis
von Staat und Familie und die Jugendhilfe gebe. Das nächste Thema ist die Hilfe zur
Erziehung, die ich allgemein erklären will. Darauf folgt die Beschreibung der Vollzeitpflege
als Hilfe zur Erziehung. Den Abschluß dieser Arbeit bildet ein Resümee. In Artikel 6 GG wird die Beziehung des Staates zu Ehe und Familie festgelegt. Der
staatliche Schutz von Ehe und Familie wird in Abs. 1 ausdrücklich benannt. In Abs. 2
wird den Eltern zugesichert, daß die Erziehung ihrer Kinder ausschließlich ihnen zusteht.
Aber sie haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht dazu (siehe auch:


1626 Abs.1 und 1631 Abs. 1 BGB). MAAS (1992, S. 151) führt in diesem Zusammenhang
die Begriffe "Elternrecht" und "Elternpflicht" ein. Ob die Eltern ihr Recht nutzen
und ihrer Pflicht gerecht werden, überprüft die staatliche Gemeinschaft (Wächteramt).
Der Staat darf nur auf Grund eines Gesetzes in das Verhältnis Eltern - Kind eingreifen,
wenn die Eltern ihren Erziehungsauftrag nicht erfüllen und/oder das Kind zu verwahrlosen
droht (Abs. 3). Daraus folgt, daß im Mittelpunkt des Interesses das Wohl des Kindes
steht, dessen Verwirklichung grundsätzlich den Eltern zukommt.
Der Artikel 6 GG versucht, den privaten und intimem Lebensbereich der Familien unter
öffentlichen Schutz zu stellen. Dies ist kein leichtes Unterfangen, da Familien sehr unterschiedlich
sind und sich in einem dynamischen Prozeß befinden, d.h. einem ständigen
Wandel unterliegen.
Deshalb legt Artikel 6 auch keine Erziehungsziele fest, sondern er überläßt es den Familien,
welchen Weg sie gehen wollen. Aber er hält es sich offen, in Notlagen einzugreifen
und so das Kind zu schützen. Die Legitimation dazu läßt sich aus Artikel 1 GG ableiten.
Danach hat das Kind ein Recht auf Menschenwürde und somit auch ein Recht
auf eine dementsprechende Behandlung durch seine Eltern. [...]
ISBN-13:
9783638224796
Veröffentl:
2003
Seiten:
20
Autor:
Sören Funk
eBook Typ:
EPUB
eBook Format:
EPUB
Kopierschutz:
0 - No protection
Sprache:
Deutsch

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