Langbeschreibung
Seit über vier Jahrzehnten informieren sich Fachwelt und Praxis in dem anerkannten und bewährten Standardkommentar zum Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG). Eine Fülle neuer Entscheidungen, Kommentar- und Aufsatzbeiträge zum ArbEG war seit der Vorauflage zu beachten.